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Heiratsurkunde

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Für die Ausstellung einer Abschrift aus dem Ehebuch ist das Standesamt der Eheschließung zuständig. Im Gegensatz zur Heiratsurkunde, die nur einen Auszug aus dem Ehebuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Ehebuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Ehebuches zu enthalten, d.h. alle Haupteintragungen, die die Ehe unmittelbar betreffen, die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.

Die Heiratsurkunde gibt es hier.

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